Es besteht die Möglichkeit, dass sowohl Mieter als auch private Eigentümer staatliche Förderung und Steuervorteile bekommen, um ihre Wohnung oder ihr Haus einbruchssicherer zu machen.
KfW-Fördermaßnahmen für die Installation einbruchhemmender Produkte gibt es seit April 2016. Es werden dort zinsgünstige und langfristige Finanzierungen gefördert. Ursprünglich für Maßnahmen im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen, wird dort zusätzlich der Einbau von Alarmanlagen, einbruchshemmenden Türen und Gittern sowie Eingangsüberwachung gefördert. Die Fördergelder können für den Einbau oder die Nachrüstung von Sicherheitstechnik direkt bei der KfW-Bank beantragt werden.
Auch für 2017 können Bürger bei der KfW wieder einen Zuschuss für Einbruchschutz-Maßnahmen beantragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit reagierte auf die große Nachfrage und hat die Zuschüsse nocheinmal aufgestockt. Für das Jahr 2017 stehen nun 50 Mio. EUR für Einbruchschutz zur Verfügung – 5 Mal so viel wie im Vorjahr. Der Antrag muss vor der Umbaumaßnahme eingereicht werden. Es werden Neuanschaffungen oder Nachrüstungen für einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren, Fenster sowie Gitter und Rollläden bezuschusst. Der Einbau von Alarmanlagen wird ebenfalls gefördert.
Handwerkskosten für den Einbau oder die Nachrüstung von anerkannter Sicherheitstechnik können in einigen Fällen steuermindernd berücksichtigt werden. Es müssen die gesetzlichen
Vebook-Einbruchschutz-Voraussetzungen unter § 35a EStG zur „Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen“ gelten.
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